Der Veranstalter behält sich Änderungen von Zeit, Ort, Inhalt oder Kursleitung vor, sofern diese Änderungen unter Berücksichtigung der Interessen des Teilnehmers zumutbar sind.
5.1 Zumutbar sind lediglich unerhebliche Leistungsänderungen, die nach Vertragsschluss erforderlich werden und nicht treuwidrig vom Veranstalter herbeigeführt wurden.
5.2 Der Teilnehmer wird über Änderungen rechtzeitig informiert und muss etwaige Ansprüche unverzüglich geltend machen.
5.3 Bei Ausfall der Veranstaltung aus wichtigem Grund (z. B. höhere Gewalt, Krankheit des Referenten) wird die Teilnahmegebühr vollständig erstattet. Ein Anspruch auf Durchführung besteht nicht. Der Veranstalter bemüht sich in diesem Fall um einen Ersatztermin.